Aktuelles


!!! Achtung --> ab dem 16.10.2023 finden Sie uns 300 m weiter unter der neuen Adresse: Mühlweg 6, 90518 Altdorf!!!

 

Die Vorbereitungen zum Umbau der Räume in der neuen Praxis laufen bereits in vollen Zügen.  Die Organisationsstruktur und der Anmelde-Ablauf bleiben davon unberührt. Ich werde auch weiterhin als Untermieterin und selbstständig organisierte Hebamme in bestehender Kooperation mit meiner Kollegin Melanie Fuchs in ihren neuen Räumen der "Hebammenpraxis Sonnenkinder" alle meine bestehenden Hebammenleistungen anbieten. Ich freue mich Sie dann ab Mitte Oktober dort begrüßen zu dürfen.

 

Stand: 11.09.2023


!!!wichtige Info!!! --> Bei Terminen gilt die Mundschutz-Pflicht (FFP-2-Maske) seit dem Auslaufen der 18. BayIfSMV am 07.04.2023 nicht mehr!

 

Wie auch schon vor Pandemie-Beginn gilt seit dem 08.04.2023 nach "gesundem Menschenverstand" wieder: wer frisch und akut (an etwas möglicherweise Ansteckendem) erkrankt ist, bleibt im Zweifel lieber daheim und/oder schreibt mir zur Info und möglichen Terminänderung diesbezüglich eine sms😉. Das Mitbringen einer Begleitperson bei Terminen in der Praxis ist generell und weiterhin möglich. Ich bitte nur darum, mich vorab darüber zu informieren.

--> Durchführung von Kursen:

Meine Kurse finden alle in Präsenz statt. Derzeit gelten dafür keine gesetzlich verbindlichen Regeln oder Verordnungen mehr.

 

Stand: 08.04.2023


!!!wichtige Info!!! --> seit der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) Wiedereinführung der Maskenpflicht in Hebammenpraxen!

 

Bei Terminen gilt die Mundschutz-Pflicht (FFP-2-Maske) seit 01.10.2022 wieder seit der 17. BayIfSMV zur SARS-CoV-2-Pandemie für alle BesucherInnen innerhalb der Praxisräume und im direkten Kontakt während der häuslichen Betreuungen bis voraussichtlich 07.04.2023: Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (und damit auch Hebammenpraxen) sowie Entbindungseinrichtungen (bei denen es sich nicht um Krankenhäuser handelt) fallen jetzt auch wieder unter diese Bestimmung. Es gibt nach wie vor auch für uns Hebammen die "Empfehlung" zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen während Einzelterminen in der Praxis oder Hausbesuchen, bei Schwangerenberatungen (z.B. während der Vorsorge oder für andere körperliche Untersuchungen), während derer wir die "2-Meter-Abstandsregel" nicht durchgehend einhalten können und, wenn wir in Kontakt mit sog. Risikopatienten sind (wie das Tragen einer FFP-2-Maske, so habe ich es durchgehend gehandhabt).

Das können z.B. erwachsene Frauen mit bestimmten chronischen oder akuten Vorerkrankungen, immunsuprimierte Menschen etc. sein, zu denen unser übliches Klientel ja eher nicht gehört, aber eben auch Schwangere, sowie in der ambulanten Nachsorgebetreuung generell die Wöchnerin in den ersten 10 Tagen nach der Geburt und die Neugeborenen in den ersten 28 Lebenstagen. 

 

--> Durchführung von Kursen:

Derzeit gelten keine gesetzlich verbindlichen Abstandsregeln, auch hier wurde lediglich die FFP-2-Maskenpflicht als Verordnung wieder eingeführt für die Durchführung von Kursen in Präsenz:

  • Maskenpflicht ( FFP-2-Maske) / mit Ausnahmen, die sich aus dem Hygienekonzept ergeben
  • Keine Abstandsregelung mehr; Weiterhin zu empfehlen: ein Hygienekonzept mit z.B. regelmäßigem Lüften (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege = https://www.stmgp.bayern.de/:  Zutreffend )
  • Keine Testpflicht

 

Stand: 01.10.2022

Aktualisiert: 15.03.2023


 

!!!wichtige Info bzgl. Aufhebung der Maskenpflicht in Hebammenpraxen!!!

 

Aktuell gilt für uns und sämtliche BesucherInnen und Anwesenden in der Praxis und während der Hausbesuche: einen Mundschutz zu tragen ist keine "Pflicht" mehr, sondern nur noch als "Empfehlung" / "nach eigenem Ermessen oder Bedürfnissen" zu sehen. Sinnvoll sind weiterhin kurze Pausen/ Lüften vorab und nach spätestens 29 Min. bei längeren Terminen z.B. im Rahmen der Termine während der Schwangerschaft. Das Mitbringen einer einzelnen Begleitperson in die Praxis ist generell möglich. Ich bitte nur darum, mich vorab darüber zu informieren.

 

Bei Terminen gibt es aufgrund der Lockerungen bzgl. der Verordnungen zur SARS-CoV-2-Pandemie für uns als betreuende Hebammen keine Mundschutz-Pflicht mehr, da sich diese aus der 16. BayIfSMV nicht ergibt: Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (und damit auch Hebammenpraxen) sowie Entbindungseinrichtungen (bei denen es sich nicht um Krankenhäuser handelt) fallen nicht unter die in § 2 Abs. 1 der 16. BayIfSMV genannten Einrichtungen. Es wird dennoch weiterhin "empfohlen" zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen (wie das Tragen einer FFP-2-Maske), wenn wir in Kontakt mit sog. Risikopatienten sind. Das können z.B. erwachsene Frauen mit bestimmten chronischen oder akuten Vorerkrankungen, immunsuprimierte Menschen etc. sein, zu denen unser übliches Klientel ja eher nicht gehört.

In der ambulanten Nachsorgebetreuung trifft dies aber generell auf die Wöchnerin in den ersten 10 Tagen nach der Geburt zu, sowie auf die Neugeborenen in den ersten 28 Lebenstagen. Deswegen trage ich während dieser Termine zusätzlich Mundschutz nach eigenem Ermessen und Risiko-Abwägung (dies sind Hygienemaßnahmen, die bei uns für bestimmte "Ausnahmefälle" schon immer gelten und nun solange die Pandemie offiziell anhält bei jedem Wochenbettbesuch/Hausbesuch empfohlen wird.). Das Gleiche wird für uns Hebammen "empfohlen", während Einzelterminen in der Praxis oder Hausbesuchen bei Schwangerenberatungen z.B während der Vorsorge oder für andere körperliche Untersuchungen, während derer wir die "2-Meter-Abstandsregel" nicht durchgehend einhalten können.

 

--> Durchführung von Kursen:

Derzeit gelten keine gesetzlich verbindlichen Vorschriften für die Durchführung von Kursen in Präsenz:

·       Keine Maskenpflicht ( nur Empfehlung)
·       Keine Abstandsregelung mehr; Weiterhin zu empfehlen: ein Hygienekonzept mit z.B. regelmäßigem Lüften (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege = https://www.stmgp.bayern.de/:  Zutreffend )

 

Aktualisiert: 11.05.2022


!!!wichtige Info bzgl. Coronavirus SARS-CoV-2!!!

Aus Gründen der allgemeinen Verantwortung haben Melanie Fuchs und ich als Hebammen der Praxisgemeinschaft bereits am 13.03.2020 beschlossen, alle Kurse innerhalb des Kursraumes auszusetzen. Aktuell sind Kurse in unserem Kursraum und mit den üblichen 8-20 KursteilnehmerInnen (KT) noch nicht nach den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln umsetzbar. Vereinzelt fanden und finden Kurse in Kleingruppen unter den jeweils für die Kursart und VeranstalterIn geltenden Hygiene-Regeln statt. Bei Rückfragen dazu können Sie sich gerne an meine Kollegin Hebamme Melanie Fuchs wenden:

https://www.hebamme-altdorf.de/Kurs-Kalender/

Ob, wann und in welcher Form meine Kurse stattfinden werden, kann ich aktuell erst jeweils ca. 1-2 Wochen vor Start des betreffenden Kurses bekannt geben ("live-online" = aktuell noch möglich und abrechenbar über die Krankenkassen/"outdoor"/oder auch Kurs-Absage). Ich gebe organisatorisch das Beste, was im Rahmen der allgemeinen Lage und Bestimmungen möglich ist ;-).

Ich bitte um Verständnis, dass ich einzelne Rückfragen von KT zu bereits gebuchten Kursen vorher nicht sicher beantworten kann. Bitte informiert euch über Details zu meinen Kursen vorerst hier: Kursangebot

 

Wie gewohnt stehe ich als Hebamme für persönliche Einzeltermine innerhalb der Praxis, ambulante aufsuchende Wochenbettbetreuung, sowie Termine durch direkten Telefon-/Telemedienkontakt  individuell nach Vereinbarung und akutem Bedarf  zur Verfügung (z.B. Beratung per (Video-) Telefonie = ursprünglich nach Sonderregelung aufgrund der Pandemie mit dem GKV vereinbart, seit der offiziellen Beendigung der "epidemischen Notlage nationaler Tragweite" vom 25.11.2021 nun verlängert gültig und über die Krankenkassen abrechenbar bis ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft tritt (n.n.).

 

Stand 13.03.2020

Aktualisiert: 11.01.2022


nützliche link-Liste zum coronavirus SARS-Cov-2, auch bzgl. Schwangerschaft und Wochenbett: